
Klima- und artengerechtes Grün in Gärten, auf Flachdächern und an Fassaden; Durchlässigkeit der Einfriedungen für Kleintiere (Igel & Co.) und mehr Spielraum für Photovoltaikanlagen auf den Dächern – das sind die wichtigen Neuerungen für Klima- und Artenschutz in der neuen Ortsgestaltungssatzung für Eichenau. Am 7. Dezember hat sie der Gemeinderat beschlossen.
Vorausgegangen war ein langes Ringen um die vielen Kleinigkeiten, auf die es dabei entscheidend ankommt. Schon vor fünf Jahren haben wir Grünen im Gemeinderat beantragt, Flachdächer grundsätzlich zu begrünen – jetzt ist das endlich Vorschrift geworden. Und so ist es mit den vielen anderen Verbesserungen auch. Auch der Eichenauer Umweltbeirat hat sich stark dafür eingesetzt.
Hier die wichtigsten der neuen Bestimmungen im Detail:
- Flachdächer (…) soweit sie nicht für Solarthermie-/Photovoltaikanlagen genutzt werden, sind mindestens extensiv zu begrünen.
- Öffnungslose Fassaden sind mit Klettergehölzen zu begrünen.
- Unbebaute Flächen der bebauten Grundstücke sind (…) naturnah und wasseraufnahmefähig zu gestalten sowie zu begrünen oder zu bepflanzen. Schottergärten und Kunstrasen sind nicht zulässig.
- Einfriedungen sind sockellos mit einem Bodenabstand von mindestens 0,10 m herzustellen. Geschlossene Einfriedungen aus Kunststoff, Mauer-, Bretter- oder Plattenwerk, Gabionen (…) sind unzulässig.
- Heckenpflanzungen sind nur in standortgerechten und stadtklimaverträglichen Gehölzen zulässig (Thujen und Kirschlorbeer sind danach nicht mehr zulässig!)
- Photovoltaikanlagen auf Schrägdächern müssen nun keinen Mindestabstand von 0,5 m mehr zum Dachfirst haben; auf Flachdächern wurde ebenso der Mindestabstand von 0,5 m zur Außenhaut aufgegeben; und die bisherige einschränkende Flächenvorschrift (rechteckig, nicht abgestuft) wurde ebenfalls gestrichen.
Wenn man durch Eichenau spaziert und dabei sieht, dass die meisten Häuser und Grundstücke den neuen Vorschriften (noch) nicht entsprechen – dann wird klar, dass mit dieser Gestaltungssatzung für die Zukunft eine kleine Revolution für Klima- und Artenschutz eingeläutet wird. Für alle neue Bauvorhaben ist die Vorschrift nun verbindlich. Sie kann – und soll – aber auch Leitfaden für alle Hauseigentümer sein, die Haus und Grundstück im Bestand klima- und artengerecht gestalten wollen.


