31.12.2018
Gemeindliches zentrales Silvesterfeuerwerk
Rund 4.000 Tonnen Feinstaub setzte das individuelle Silvesterfeuerwerk im vergangenen Jahr nach Schätzungen des Umweltbundesamtes frei, das entspricht 15 Prozent der Menge, die Autos und Lkw im ganzen Jahr erzeugen! Selbst am Neujahrstag werden die EU-weiten Grenzwerte für Feinstaub noch weit überschritten. Experten warnen daher vor einer besonderen Gesundheitsbelastung in und nach der Silvesternacht, zumal im Vergleich zu anderen Feinstaub-Quellen wie dem Straßenverkehr beim Feuerwerk noch eine Vielzahl hochgiftiger Chemikalien hinzukommt.
Rund 4.000 Tonnen Feinstaub setzte das individuelle Silvesterfeuerwerk im vergangenen Jahr nach Schätzungen des Umweltbundesamtes frei, das entspricht 15 Prozent der Menge, die Autos und Lkw im ganzen Jahr erzeugen! Selbst am Neujahrstag werden die EU-weiten Grenzwerte für Feinstaub noch weit überschritten. Experten warnen daher vor einer besonderen Gesundheitsbelastung in und nach der Silvesternacht, zumal im Vergleich zu anderen Feinstaub-Quellen wie dem Straßenverkehr beim Feuerwerk noch eine Vielzahl hochgiftiger Chemikalien hinzukommt.
28.12.2018
Tempo 30 auf Abschnitten der Hauptstraße
1. Auf Höhe der Kinderkrippe der Nachbarschaftshilfe wird die Hauptstraße 150 Meter vorher und 150 Meter danach auf die Geschwindigkeit von 30 reduziert
2. Auf Höhe der Fasanstraße wird die Hauptstraße 150 Meter vorher und 150 Meter danach auf die Geschwindigkeit von 30 reduziert
3. Auf Höhe der Josef-Dering-Schule wird die Hauptstraße 150 Meter vorher und 150 Meter danach auf die Geschwindigkeit von 30 reduziert
1. Auf Höhe der Kinderkrippe der Nachbarschaftshilfe wird die Hauptstraße 150 Meter vorher und 150 Meter danach auf die Geschwindigkeit von 30 reduziert
2. Auf Höhe der Fasanstraße wird die Hauptstraße 150 Meter vorher und 150 Meter danach auf die Geschwindigkeit von 30 reduziert
3. Auf Höhe der Josef-Dering-Schule wird die Hauptstraße 150 Meter vorher und 150 Meter danach auf die Geschwindigkeit von 30 reduziert
18.12.2018
Priorisierung von Großinvestitionen der Gemeinde
Der Gemeinderat beschließt folgende Punkte:
1. Für sämtliche Großinvestitionen eine Prioritätenliste mit dem Gemeinderat zu erarbeiten
2. Diese Prioritätenliste ist halbjährlich bzw. und bei Bedarf dem Gemeinderat vorzulegen und über die entsprechenden Fortschritte der Großinvestionen im Kenntnis zu setzen
Der Gemeinderat beschließt folgende Punkte:
1. Für sämtliche Großinvestitionen eine Prioritätenliste mit dem Gemeinderat zu erarbeiten
2. Diese Prioritätenliste ist halbjährlich bzw. und bei Bedarf dem Gemeinderat vorzulegen und über die entsprechenden Fortschritte der Großinvestionen im Kenntnis zu setzen
17.12.2018
Längere Eintragungszeiten für das Volksbegehren zum Artenschutz
Die Gemeinde Eichenau unterstützt das Volksbegehren Artenvielfalt („Rettet die Bienen“) wie folgt:
1. durch bürgerfreundliche Eintragungszeiten zusätzlich zu den gesetzlichen Mindestbestimmungen
2. durch Bekanntmachung der Eintragungszeiten in den örtlichen Medien sowie in der Januarausgabe des Mitteilungsblattes
Die Gemeinde Eichenau unterstützt das Volksbegehren Artenvielfalt („Rettet die Bienen“) wie folgt:
1. durch bürgerfreundliche Eintragungszeiten zusätzlich zu den gesetzlichen Mindestbestimmungen
2. durch Bekanntmachung der Eintragungszeiten in den örtlichen Medien sowie in der Januarausgabe des Mitteilungsblattes
29.01.2018
Petition gegen die Südwestumgehung Olchings
Der Eichenauer Gemeinderat soll sich der Petition des Gröbenzeller Gemeinderates in dieser Sache anschließen, da Eichenau ebenfalls stark negativ von der zu erwartenden Verkehrsbelastung und den Umweltzerstörungen der Südwestumgehung betroffen ist.
Der Eichenauer Gemeinderat soll sich der Petition des Gröbenzeller Gemeinderates in dieser Sache anschließen, da Eichenau ebenfalls stark negativ von der zu erwartenden Verkehrsbelastung und den Umweltzerstörungen der Südwestumgehung betroffen ist.
01.01..2018
Dachbegrünung für Garagen und Carports
Der Gemeinderat beschließt die Bebauungspläne der Gemeinde Eichenau bis Ende 2021 sukzessive wie folgt zu ändern:
1. Flachdachgaragen und Carports sind immer mit einem Gründach zu versehen
2. Die Errichtung von Mauern (u.a. Steinwände, Gabionen) zur Abgrenzung von Grundstücks sind unzulässig
Der Gemeinderat beschließt die Bebauungspläne der Gemeinde Eichenau bis Ende 2021 sukzessive wie folgt zu ändern:
1. Flachdachgaragen und Carports sind immer mit einem Gründach zu versehen
2. Die Errichtung von Mauern (u.a. Steinwände, Gabionen) zur Abgrenzung von Grundstücks sind unzulässig